ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN JERZOVSKAJA (AGB)
(Version 1.1, August 2004)

Alle Formulierungen gelten, ungeachtet der Form, für beide Geschlechter.

1. GELTUNGSBEREICH UND ZWECK
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Urheber- und Nutzungsrechte und sorgen für die reibungslose Abwicklung und Einhaltung des Lizenzvertrages. Lizenznehmer sind Sie, Lizenzgeber ist die Einzelfirma »Herzglut – Jerzovskaja Grafik + Verlag – Kai Jerzö«, im folgenden Jerzovskaja genannt. In dem mit Jerzovskaja abgeschlossenen Vertrag akzeptieren Sie als Lizenznehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrags.

2. VERTRAGSGEGENSTAND
Jerzovskaja erteilt Ihnen eine einfache Lizenz zur Nutzung des von ihm geschaffenen und im Lizenzvertrag beschriebenen Werks. Er überträgt Ihnen zu nachstehenden Bedingungen ein nicht weiter übertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung dieses Werks. Sie sind ohne vorhergegangene schriftliche Einwilligung von Jerzovskaja nicht berechtigt, die Lizenz oder Rechte oder Pflichten aus dem Lizenzvertrag (Unterlizenzen) auf Dritte zu übertragen.

3. UMFANG DES NUTZUNGSRECHTS
Der Lizenzvertrag regelt die zulässige Verwendung des Werks sowie die sachliche, örtliche und zeitliche Beschränkung des Nutzungsrechts. Das Nutzungsrecht am Werk geht wie im Lizenzvertrag vereinbart auf Sie über. Weitere Nutzungsrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

4. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS UND DES URHEBERRECHTS
Alle übrigen Nutzungsrechte sowie das Urheberrecht als solches verbleiben bei Jerzovskaja. Dazu zählen insbesondere das Änderungs- und Bearbeitungsrecht, das Recht zur Aufnahme des Werks in ein Sammelwerk, das Recht auf Urheberbezeichnung. Die Originalwerke bleiben Eigentum von Jerzovskaja. Sie sind mit angemessener Sorgfalt zu behandeln und sofort nach Gebrauch zu retournieren. Sie anerkennen das geistige Eigentum Jerzovskajas an den von ihm geschaffenen Werken sowie an Teilen, Änderungen und Bearbeitungen dieser Werke. Zum geistigen Eigentum gehören Exposés für Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Skizzen, Logos, Schriftzüge, Markensignete, grafische Arbeiten, Zeichnungen, Figuren, Animationen, Texte, Slogans, Namen, Titel etc. Sie haben ohne die schriftliche Einwilligung von Jerzovskaja kein Recht, für die Werke ein gewerbliches Schutzrecht zu erwerben. Unter gewerblichem Schutzrecht versteht man das Recht auf Design oder Kennzeichen wie Firma oder Marke etc. Sämtliche erworbenen gewerblichen Schutzrechte sind auf Verlangen Jerzovskajas nach Beendigung des Lizenzvertrages zur Verfügung auf Jerzovskaja zu übertragen.

5. LIZENZGEBÜHR
Die Berechnungsart und Höhe der einmaligen Lizenzgebühr und der wiederkehrenden Lizenzgebühren ergibt sich aus dem Lizenzvertrag.

6. VORARBEITEN
Eine erste Besprechung ist für Sie kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten und Vorarbeiten (Entwürfe, Skizzen, Gestaltungsvorschläge, Präsentationen usw.) sind unabhängig vom Abschluss eines Lizenzvertrages vergütungspflichtig.

7. KONVENTIONALSTRAFE, SCHADENERSATZ, RECHTSBEHELFE
Benützen Sie das Werk Jerzovskajas vertrags- oder gesetzeswidrig, schulden Sie Jerzovskaja für jede Vertrags- oder Gesetzesverletzung eine Konventionalstrafe in der Höhe der einmaligen Lizenzgebühr. Jerzovskajas Ansprüche auf Vertragserfüllung, Schadenersatz sowie auf die anderen vertraglichen und gesetzlichen Rechtsbehelfe bleiben ungeachtet der Leistung der Konventionalstrafe bestehen.

8. VERTRAGSBEENDIGUNG
Ein Lizenzvertrag mit fester Vertragsdauer endet mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer. Ein Lizenzvertrag mit zeitlich beschränktem Nutzungsrecht endet mit dem Ablauf der Zeit, für welche das Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Die Vertragsparteien bemühen sich, ohne eine Verpflichtung dafür einzugehen, vor dem Ablauf der Vertragsdauer über eine Verlängerung der Lizenz zu verhandeln. Mit der Vertragsbeendigung erlischt die Lizenz und die übertragenen Nutzungsrechte fallen an Jerzovskaja zurück.

9. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND
Anwendbar ist das schweizerische Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Jerzovskaja ist indessen auch berechtigt, den Lizenznehmer an einem anderen zuständigen Gericht oder an jeder anderen zuständigen Amtsstelle zu belangen.

Zürich, im August 2004 (AGB Jerzovskaja – Version 1.1)

(Die Version 1.0 der AGB Jerzovskaja stammt vom 21. Mai 2001 und kann von Kunden, die auf Ihrer Grundlage Verträge mit Jerzovskaja unterzeichnet haben, jederzeit angefordert werden.)